Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hochzeitsfotograf Christian-Arne de Groot vom 22.02.2012
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Er kann die Geschäftsbedingungen speichern und offline studieren. Als Kunde verpflichtet er sich, die Geschäftsbedingungen auf seinen Rechner zu laden oder auszudrucken, damit die wesentlichen Vertragsgrundlagen für ihn auf einen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender AGB. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung dieser seitens Christian-Arne de Groot vorliegt. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Christian-Arne de Groot eingesetzten Fotografen und Fotodesigner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Christian-Arne de Groot hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich.
Eine Auftragserteilung gilt als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail vom Bildautor bestätigt wurde.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Christian-Arne de Groot bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Christian-Arne de Groot wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Christian-Arne de Groot ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Bei Hochzeiten kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen. Christian-Arne de Groot wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber übergibt. Damit sind seine Auswahlkriterien anzuerkennen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen, richtet sich jedoch mindestens am Branchendurchschnitt. Die Abgabe der unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Berechtigte Mängelrügen bezüglich der Ausbelichtung von Fotos müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Christian-Arne de Groot eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Materialwertes der Ware bzw. der Vorlagen.
Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Christian-Arne de Groot behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die vereinbarte Summe bleibt in voller Höhe zahlbar.
3. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
4. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Preisgrundlagen, Angebote, Zahlungen
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln.
Bei Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, behält sich Christian-Arne de Groot vor, zwischenzeitlich eingetretene Materialpreis- und Lohnerhöhungen nachzuberechnen.
Termine sind erst nach Zahlungseingang eines Vorschusses in Höhe von 25% der voraussichtlichen Auftragssumme fest reserviert. (ausgenommen Sondervereinbarungen)
Die Vergütung für die Leistungen wird wie folgt fakturiert:
- bis 3 Monate vorher: Zahlung in Höhe von 25% der voraussichtlichen Auftragssumme
- bis 1 Woche nachher: Zahlung in Höhe von 75% der voraussichtlichen Auftragssumme
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Stornierung eines bereits bestätigten Auftrages. Im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber Stornierungsgebühren wie folgt in Rechnung gestellt:
- bis 3 Monate vorher: kostenfrei
- bis 2 Monate vorher: 25%
- bis 1 Monat vorher: 50%
- bis 14 Tage vorher: 80%
- danach: 100%
5. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
6. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
7. Haftung
Christian-Arne de Groot haftet nicht dafür, dass die angebotenen Dienste zu jeder Zeit ohne Unterbrechung sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen, soweit kein Verschulden zur Last fällt. Darüber hinaus haftet Christian-Arne de Groot bei vertraglichen Ansprüchen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung erfasst auch außervertragliche Ansprüche und gilt ebenfalls für Erfüllungsgehilfen, deren sich Christian-Arne de Groot bedient. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von gespeicherten Fotos, wird keine Haftung übernommen. Keinesfalls haftet Christian-Arne de Groot für mittelbare Schäden, die aus der zeitweiligen Unterbrechung oder der Beendigung einzelner Dienste entstehen. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen und deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Christian-Arne de Groot nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Für Schäden, die durch das Übertragen von Christian-Arne de Groot gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet er keinen Ersatz.
8. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Zuschläge
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100%
Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar
Exclusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben
10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtstand vereinbart.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Änderung dieser AGB – Christian-Arne de Groot behält sich das Recht vor, Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Diese AGB gelten ab dem 22.02.2012, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
