AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hochzeitsfotograf Christian-Arne de Groot (Stand August 2021)

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

Das Fotografieren der Hochzeit und die Abtretung der Nutzungsrechte an das Brautpaar erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender AGB.

Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung dieser seitens Christian-Arne de Groot vorliegt.

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Christian-Arne de Groot eingesetzten Fotografen und Fotodesigner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Christian-Arne de Groot hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Fotos, Videos, etc.)

2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Eine Auftragserteilung gilt als verbindlich, wenn diese von Christian-Arne de Groot z.B. per E-Mail bestätigt wurde und sofern vereinbart, der vereinbarte Vorschuss gezahlt wurde.

Christian-Arne de Groot wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Christian-Arne de Groot ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen. Christian-Arne de Groot wählt die Bilder aus, die er dem Brautpaar übergibt. Damit sind seine Auswahlkriterien anzuerkennen. Das Brautpaar erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen. Berechtigte Mängelrügen bezüglich der Ausbelichtung von Fotos müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes bei Christian-Arne de Groot eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung. Hat das Brautpaar keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Hochzeitsfotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht das Brautpaar während oder nach der Hochzeit Änderungen, so hat es etwaige Mehrkosten zu tragen. Christian-Arne de Groot behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die vereinbarte Summe bleibt in voller Höhe zahlbar.

Die Vergütung der Leistungen wird wie folgt fakturiert:

Zur festen Reservierung eines Termines: Falls vereinbart, Zahlung des vereinbarten Vorschusses.
Spätestens am Tag der Bildabgabe: Zahlung des Restbetrages
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen und dürfen weder gespeichert, noch verwendet werden.

Gutscheine/Sonderaktionen

Sollte das Brautpaar einen Gutschein haben, der nicht käuflich erworben wurde (Bsp. Gewinnspiel), so kann pro Auftrag maximal 1 Gutschein verrechnet werden.

3. Bildrechte

Sobald das Brautpaar die Rechnung komplett beglichen hat, besitzt es sämtliche Bildrechte für den privaten Gebrauch. Hier zu gehört auch das hochladen auf Facebook, Instagram, Twitter… Die Weitergabe an andere Dienstleister ist auch gestattet, sofern diese die Aufnahmen nicht für umfangreiche Werbezwecke nutzen. Das posten auf dem Blog, der Facebookseite, etc. ist erlaubt. Des Weiteren gestattet das Brautpaar dem Fotografen, Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung zu nutzen, um anderen Brautpaaren seine Arbeit präsentieren zu können. (Bsp. Webseite, Blog, Pinterest, etc.)

4. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung vorgesehene Zeit aus Gründen, die Christian-Arne de Groot nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Leistungen, die später als 12 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, behält sich Christian-Arne de Groot vor, zwischenzeitlich eingetretene Materialpreis- und Lohnerhöhungen nachzuberechnen.

Das Brautpaar hat die Möglichkeit zur Stornierung eines bereits bestätigten Auftrages. Im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber Stornierungsgebühren wie folgt in Rechnung gestellt:

bis 6 Monate vorher: 50%
bis 3 Monate vorher: 75%
danach: 90%
Sollte das Brautpaar dem Fotografen einen vergleichbaren Auftrag für den Termin vermitteln, so trägt es lediglich die Differenz.

5. Nutzung und Verbreitung

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann das Brautpaar bestimmen. (USB Stick, Webdownload, DVD, etc.)

6. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Brautpaares können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Haftung

Christian-Arne de Groot haftet nicht dafür, dass die angebotenen Dienste zu jeder Zeit ohne Unterbrechung sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen, soweit kein Verschulden zur Last fällt. Darüber hinaus haftet Christian-Arne de Groot bei vertraglichen Ansprüchen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung erfasst auch außervertragliche Ansprüche und gilt ebenfalls für Erfüllungsgehilfen, deren sich Christian-Arne de Groot bedient. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von gespeicherten Fotos, wird keine Haftung übernommen. Keinesfalls haftet Christian-Arne de Groot für mittelbare Schäden, die aus der zeitweiligen Unterbrechung oder der Beendigung einzelner Dienste entstehen. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Organisation und Vergabe von Buchungen und deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Christian-Arne de Groot nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Brautpaares. Das Brautpaar kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Für Schäden, die durch das Übertragen von Christian-Arne de Groot gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet er keinen Ersatz.

Sollten Arbeitsmaterialien (Kamera, Objektive, Blitze, Ipad, Fotobox, etc.) von einer Person, die nicht Christian-Arne de Groot oder einer seiner beauftragten Dienstleister beschädigt oder geklaut werden, so haftet das Brautpaar für den entstandenen Schaden mit dem aktuellen Neupreis. Dieser ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen in voller Höhe an Christian-Arne de Groot zu zahlen. Des weiteren hat das Brautpaar etwaige Mietkosten zu tragen, bis das Equipment wieder Einsatzbereit ist.

8. Nebenpflichten

Sollte das Brautpaar der Veröffentlichung der Hochzeitsbilder zustimmen, so sichert es zu, die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt das Brautpaar.

Das Brautpaar verpflichtet sich, die Gäste darüber zu informieren, dass die Hochzeit von einem Fotografen begleitet wird und diese fotografiert werden.

9. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Für den Fall das das Brautpaar keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Änderung dieser AGB – Christian-Arne de Groot behält sich das Recht vor, Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

Diese AGB gelten ab August 2021 alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.